— 208 — & 3. Von der im § 1 erwähnten Anlage wird die Flur Flöha betroffen. Dresden, am 5. Mai 1879. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. 50. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Eisenbahn Pirna-Berggießhübel betreffend; vom 10. Mai 1879. Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Secundäreisenbahn von Pirna über Rottwernsdorf nach Berggießhübel auf Staatskosten betreffend, vom 29. März dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Baue der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter die Flur Kleincotta betroffen wird. Dresden, am 10. Mai 1879. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. & 51. Bekanntmachung, den Spielkartenstempel betreffend; vom 12. Mai 187)9. □ Z In dem Seite 459 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom vorigen Jahre ab- gedruckten Verzeichnisse der zur Abstempelung von Spielkarten ermächtigten Zoll= und Steuerstellen sind die nachfolgenden Aenderungen und Ergänzungen eingetreten: