— 326 — #14. Gegenwärtiger Nachtrag zum Königlichen Hausgesetz tritt gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. Urkundlich haben Wir denselben eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 20. August 1879. Albert. Alfred von Fabrice. Herrmann von Nostitz-Wallwitz. Dr. Carl Friedrich von Gerber. Dr. Christian Wilhelm Ludwig von Abeken. Leonce Freiherr von Könneritz. 82. Bekanntmachung, die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Gaschwitz-Plagwitzer Staatseisenbahn " betreffend; vom 28. August 1879. Nachdem die bauliche Herstellung der Eisenbahnlinie Gaschwitz-Plagwitz so weit gediehen ist, daß ein beschränkter Betrieb auf derselben stattfinden kann, hat das Finanz- Ministerium beschlossen, die genannte Eisenbahnlinie am 1. September d. J., jedoch zunächst nur für den Güterverkehr zu eröffnen. An derselben befinden sich die Stationen Gaschwitz und Plagwitz, sowie die Güterhaltestellen Gautzsch und Großzschocher. Die Leitung des Betriebes erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife bekannt machen wird. Dresden, am 28. August 1879. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Mülleèr.