— 369 — □ Nr. Datum. Die unter Nr. eingetragene Forderung Ueberwiesen zu Nr. ist für N. N. wegen eines Anspruchs von . Mark s. Nr. . gepfändet, vermöge Beschlusses des Amtsgerichts zu A. vom Nr. Datum. Die unter Nr. eingetragene, nach 9r. zu Nr. gepfändete Forderung ist dem N. N. an Zahlungs- statt überwiesen, vermöge Beschlusses des Amtsgerichts zu A. vom Nr. Datum. Die unter Nr. eingetragene, nach hr. zu Nr. verpfändete Forderung ist dem N. N. an Zahlungs- statt überwiesen, vermöge Beschlusses des Amtsgerichts zu A. vom Endgültig Die Ueberweisung beruht auf einem vorläufig s. Nr. vollstreckkbaren Schuldtitel. Nr. Datum. Die bei Nr. in Ansehung des Schuld- zu Nr. titels bewirkte Verlautbarung wird in Wegfall gestellt, auf Antrag und Beschluß vom. Nr. Datum. In Betreff der unter Nr. eingetragenen zu Nr. Forderung ist Benachrichtigung von der bevor- stehenden Pfändung erfolgt, lt. Anzeige vom