— 401 — Regulativs über Baue von und in Privatpulvermühlen, sowie über den Betrieb der— selben vom 18. Juli 1855 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1856, Seite 423 fg.). Dresden, am 3 November 1879. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. 116. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; vom 5. November 1879. Den Stadtrathe zu Chemnitz ist zu der von demselben im Einverständnisse mit den Stadtverordneten beschlossenen Anleihe im Betrage von Sieben Millionen Fünf Hundert Tausend Mark — Pf. (7,500,000..4 — 4) gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden oder zu kündigenden, bis dahin aber mit Vier und Einhalb (4½) vom Hundert zu verzinsenden Schuldscheinen nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen, die Genehmigung ertheilt, demselben auch auf Grund Art. 10, Abs. 2 des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 13. November 1876 die Verwendung der für die einzelnen Schuldverschreibungen sich berechnenden Stempel- beträge anstatt zu den einzelnen Urkunden in ungetrennter Summe zu der vorgelegten Haupt-Schuldverschreibung gestattet worden. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 5. November 1879. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Pfeiffer I.