— 407 — Prüfungsordnung für Candidaten des höheren Lehramts der technischen und der mathematisch- physikalischen Richtung am Königlichen Polytechnikum zu Dresden. 1. Prüfungscommission. Am Königlichen Polytechnikum zu Dresden besteht eine von dem Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts gewählte besondere „Wissenschaftliche Prüfungs- commission“ für Candidaten des höheren Lehramts der technischen und der mathematisch- physikalischen Richtung. Die Mitglieder werden vorzugsweise aus Professoren des Polytechnikums gewählt und treten unter Vorsitz eines Königlichen Commissars so oft, als die Zahl der An- meldungen es erfordert, zur Abhaltung der Prüfungen zusammen. Die Prüfungscommission ist in zwei Sectionen getheilt, in die technische und mathematisch-physikalische, wovon die erstere in eine mechanisch-technische und einechemisch-technische Abtheilung zerfällt. 82. Zulassung zur Prüfung. Zur Prüfung sind zunächst nur diejenigen Staatsangehörigen des Königreichs Sachsen zulassungsfähig, welche auf Grund des Reifezeugnisses eines Gymnasiums oder einer Realschule I. Ordnung oder endlich (vergl. § 3, Abs. 2) des Abgangszeugnisses aus dem obersten Cursus der höheren Gewerbschule in Chemnitz sich mindestens 3 Jahre auf einer technischen Hochschule oder auf einer Universität und davon mindestens 2 Jahre an dem Königlichen Polytechnikum zu Dresden gebildet haben. Diejenigen, welche sich der Prüfung in der ersten Section unterziehen wollen, müssen überdies vorher das Diplomexamen in einer der vier ersten Fachabtheilungen des Polytechnikums (mechanische Abtheilung, Ingenieur-, Hochbau= oder chemische Ab- theilung) bestanden haben. Ob hierbei vorkommenden Falls das Diplom einer anderen technischen Hochschule anerkannt werden soll, entscheidet die Prüfungscommission. Die Meldung zur Prüfung wird am Besten erfolgen, nachdem der Betreffende nach Absolvirung einer Fachabtheilung und Erlangung des Diploms derselben noch während mindestens eines Jahres seine Studien an der Lehrerabtheilung des Polytechnikums fortgesetzt hat.