— 414 — 89. Nachprüfung. Wenn ein Candidat der mathematisch-physikalischen Richtung, welcher sich durch die Prüfung die Befähigung auch für die Unterrichtsertheilung in den Unter- und Mittelklassen an Gymnasien und Realschulen J. Ordnung erworben hat, dieselbe für alle Klassen erlangen will, so hat sich derselbe innerhalb der Section, bei welcher er die Prüfung bestanden hat, zu einer Nachprüfung zu melden. Die Nachprüfung erstreckt sich nur auf diejenigen Fächer, in welchen derselbe einen Censurgrad unter 2 (also 2b oder 3) erlangt hat. Ob vor der mündlichen Nachprüfung nochmals schriftliche Probearbeiten und in welchen Fächern von einem Examinanden gefordert werden sollen, bleibt in jedem einzelnen Falle nach Lage der Sache dem Urtheile der Prüfungscommission anheim— gegeben. Vergleiche noch 87, Abs. 4. 8 10. Probejahr. Diejenigen, welche sich auch die Candidatur des Schulamts für Gymnasien und Realschulen J. Ordnung erworben haben und sächsische Staatsangehörige sind, haben sich nach bestandenem Examen ein Jahr lang an einem Gymnasium oder an einer Realschule praktisch zu üben, bevor sie definitiv angestellt werden können, sich auch darüber, ob und wie solches geschehen, bei der Bewerbung um eine definitive Anstellung auszuweisen. Der Candidat hat wegen Bestehung des Probejahres bei dem Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts nachzusuchen, daß ihm hierzu eine öffentliche Lehranstalt angewiesen werde. Auf Grund besonders zufriedenstellender Censuren und des Nachweises erfolgreicher Theilnahme an praktischen Uebungen kann übrigens das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts die Erstehung eines Probejahres jederzeit erlassen. Wegen der Probe an den dem Ministerium des Innern unterstehenden Lehr- anstalten sind Anträge auf Zulassung oder Erlaß unmittelbar an dieses Ministerium zu richten. * 11. Ort der Meldung. Prüfungsgebühr. Anmeldungen zur Prüfung und Zuschriften mit der Prüfung zusammenhängenden Inhalts sind unter der Aufschrift „An die Königliche wissenschaftliche Prüfungscom-- mission für Lehramts-Candidaten am Königlichen Polytechnikum zu Dresden“ bei der