— 5 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 2. Stück vom Jahre 1880. Inhalt: Nr. 5. Landtagsabschied. S. 5. — Nr. 6. Bekanntmachung, den votterieplan für die Landes- lotterie betr. S. 9. — Nr. 7. Bekanntmachung , eine Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitschau betr. S. 9. — Nr. 8. Gesetz, den Umtausch der Greiz-Brunner und Gößnitz-Geraer Eisen- bahnactien gegen Schuldverschreibungen der Rentenanleihen betr. S. 10. — Nr. 9. Verordnung, das Strafverfahren bei leichteren Zuwiderhandlungen gegen strom= und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften betr. S. 11. — Nr. 10. Finanzgesetz auf die Jahre 1880 und 1881. S. 12. — Nr. 11. Ausführungs- verordnung zum Finanzgesetz. S. 14. — Nr. 12. Gesetz, einen zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1878 und 1879 betr. S. 15. — Nr. 13. Gesetz, die Benutzung der Altersrentenbank zu Erwerbung von Renten für die Hinterlassenen der am 1. December 1879 verunglückten Bergleute betr. S. 16. — Nr. 14. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Erbschaftssteuer betr. S. 16. — Nr. 15. Gesetz, die Erhöhung der Gerichtsgebühren in Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit betr. S. 18. Nr. 5. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1879 und 1880; vom 10. März 1880. Wegn, Albert, von GOxx Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde zusammenberufenen achtzehnten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in § 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließ- ungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen ständischen Berathungen in Folgendem: Was I. die Vorlagen an die getreuen Stände anlangt, so sind dieselben zum Theil A. als erledigt zu erachten, und zwar: 1880. 2