— 81 — Geseth- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 6. Stück vom Jahre 1880. Jnhalt: Nr. 37. Bekanntmachung, die Bewilligung einer Ausnahme von bestehenden Gesetzen in dem Regulative für die Leih-Anstalt zu Mittweida betr. S. 81. — Nr. 38. Bekanntmachung, die Aussicht über Befolgung der fischereipolizeilichen Vorschriften betr. S. 83. — Nr. 39. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Freiberg betr. S. 83. — Nr. 40. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Pirna-Berggießhübler Secundäreisenbahn betr. S. 84. — JNr. 41. Verordnung, die Publication der Aenderung der Signal- Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betr. S. 85. Nr. 37. Bekanntmachung, die Bewilligung der in dem Regulativ für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 18. Juni 1880. Mit Allerhöchster Genehmigung sind auf Ansuchen der Stadtgemeinde Mittweida die in den nachstehend abgedruckten §§ 11 und 26 des vom Ministerium des Innern be- stätigten Regulativs für die Leih-Anstalt zu Mittweida enthaltenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen bewilligt worden. Dresden, am 18. Juni 1880. Ministerium der Justiz. Dr. v. Abeken. Ihle. Regulativ für die Leih-Anstalt zu Mittweida. 8 11. Kindern unter vierzehn Jahren soll nie, minderjährigen aber, oder minderjährigen gleich zu achtenden oder in väterlicher Gewalt stehenden Personen, Dienstboten ohne 1880. 14