— 83 — Nr. 38. Bekanntmachung, die Aufsicht über Befolgung der fischereipolizeilichen Vorschriften betreffend; vom 22. Juni 1880. E- ist für angemessen erachtet worden, die bei den Wasserbau-Inspectionen zu Dresden, Pirna, Meißen, Leipzig, Zwickau und Chemnitz angestellten fiskalischen Unterbeamten — Damm--, Ufer= und Lootsenmeister, Stromaufseher — mit der Auf- sicht darüber, daß den in Gesetzen und Verordnungen getroffenen fischereipolizeilichen Vorschriften nicht zuwider gehandelt werde, mit zu beauftragen und dieselben zu den Anzeigen wahrgenommener Zuwiderhandlungen an die zu weiterem Einschreiten wegen der letzteren berufenen Polizeibehörden zu ermächtigen. Es wird daher Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß durch vorstehende Auftragsertheilung an der den polizeilichen Organen in der gedachten Beziehung obliegenden Aufsichtsführung nichts geändert wird. Dresden, am 22. Juni 1880. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. . . Für den Minister: stit b v. Thümmel. Wittmann. Nr. 39. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Freiberg betreffend; vom 12. Juli 1880. Dem Stadtrathe zu Freiberg ist zu der im Einverständniß mit den Stadtverordneten beschlossenen Anleihe im Betrage von Fünf Hundert Tausend Mark (500,0000) gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und planmäßig auszuloosenden oder zu kündigenden, bis dahin aber mit Vier (4) vom Hundert zu verzinsenden Schuld- scheinen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplanes, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsscheinen, die Genehmigung ertheilt, demselben auch auf Grund Art. 10, Absatz 2 des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 13. November 1876, 145