— 84 — die Verwendung der für die einzelnen Schuldverschreibungen sich berechnenden Stempel— beträge anstatt zu den einzelnen Urkunden in ungetrennter Summe gestattet worden. Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 12. Juli 1880. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. . . ür den Minister: v. Nostitz-Wallwitz. Für den Minister Götz. Münckner. Nr. 40. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Pirna-Berggießhübler Secundäreisenbahn betreffend; vom 15. Juli 1880. Nachdem der Bau der Secundäreisenbahn Pirna-Berggießhübel vollendet ist, hat das Finanz-Ministerium beschlossen, dieselbe am 19. Juli l. Js. dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. An der neuen Linie befinden sich die Station Berggießhübel, die dem Personen= und Güterverkehre dienende Haltestelle Rott- wernsdorf und die zunächst nur für den Personenverkehr eingerichteten Haltestellen Langenhennersdorf und Neundorf. Die Leitung des secundären Betriebes dieser Bahn erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird. Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regulirung der Besitz- verhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem für den Bau derselben bestellten Commissar, Finanzrath Opelt in Dresden. Dresden, am 15. Juli 1880. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Müller.