— 126 — 28. Gegenwärtige Verordnung tritt sofort in Kraft. Die erste Veränderungsanzeige (88 3 fg.) ist daher Ende December, die erste Ein— lieferung von Beiträgen nach 8 20 Ende November des laufenden Jahres zu bewirken. Dresden, den 23. September 1880. Minifterium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. v. Gerber. Fiedler.