— 142 — Laufende Bezeichnung der Waaren. —i' eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Ver- zehrungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere, und dergleichen); zubereitete Fische, zubereiteter Senf, Oliven, Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses . 25p1. 31. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten) 28. 32. Seide und Floretseide, gefärbte, Lacetts 30u0. 33. Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide rc.) gefärbt und ungefärbt 30 d. 34. Waaren ganz oder theilweise aus Seide oder Floretseide 30e und k. 35. Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen, Töpfen 2c.; par- fümirte Seife aller Art . 31c. 36. Parfümerien 31e. 37. Spielkarten 32. 38. Edelsteine, auch nachgeahmte, und Korallen, bearbeitet, Perlen; alle diese Waaren ohne Fassung; bearbeitete Halbedelsteine und Waaren daraus 33c. 39. Waaren aus Steinen in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie nicht unter 33d 1 fallen 3342 40. Strohbänder, Stroh und Bastwaaren, insoweit sie nicht unter 35 a fallen; Hüte aus Stroh, Rohr, Bast, Binsen, Fischbein, Palmblättern und Span, mit und ohne Garnitur, Sparteri aller Art 35b, c, d und e. 41. Thonwaaren, mit Ausnahme ver unter Rr. 38a und b ge— nannten, Porzellan= und porzellanartige Waaren 38C und d. 42. Pferde, Maulesel, Maulthiere, Esel, Stiere und Kühe, Ochsen, Jungvieh im Alter bis zu 2 ½ Jahren, Kälber unter 6 Wochen, Schweine, Spanferkel unter 10 kg, Schafvieh, Lämmer, mit Ausnahme des im Zuge oder zur Weide gehenden Viehes 39 a bis l. 43. Wollengarn aller Art, auch mit anderen Spinnmaterialien aus- schließlich der Baumwolle, gemischt 41c. 44. Wollenwaaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Metallfäden, mit Ausnahme der Tuchleisten und groben Filze 41 d 3 bis 8.