— 159 — Betreffenden bei ihrer Ueberweisung zur Ersatz-Reserve J sofort ausgehändigt werden können. « Auf den Ersatz-Reserve-Scheinen J und den Ersatz-Reserve-Pässen ist der Tag der Aushändigung zu vermerken. § 72,7 ist im Alinea 2 das Wort „spätestens“ zu streichen und hinter „übergeführt" einzuschalten: „Sie sind bei vorhandener Tauglichkeit zum Dienst mit der Waffe, und wenn erforderlich, unter Vertheilung auf eine andere Waffengattung, sämmtlich als Uebungsmannschaften auszuwählen (8 53, 5).“ § 72 ist hinzuzufügen: 10. Den als übungspflichtig ausgewählten Ersatz-Reservisten ist bei ihrer Ueber- weisung zur Ersatz-Reserve der Gestellungstag für die erste Uebung bekannt zu machen (K. O. § 15 A, 4). N. z. R. M. G. Art. 1, § 3,2 und 3. Auch ist die unmittelbare Aushändigung von Gestellungs-Ordres an die- selben zu veranlassen oder, wenn dies nicht geschehen kann, ihnen mitzutheilen, daß sie Näheres über Ort und Stunde der Gestellung durch das sie kontrolirende Landwehr-Bezirks-Kommando erfahren werden. 8 82,4 ist zu streichen und dafür zu setzen: „Wenn in einzelnen Fällen besondere nicht ausdrücklich vorgesehene Billig— keitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung durch das zuständige Kriegsministerium in Gemeinschaft mit der obersten Civil-Verwaltungsbehörde des Heimathsbezirks des Reklamirten genehmigt werden.“ N. z. R. M. G. Art. IL, 8 53. 883,1 ist zu streichen „vor Beginn des militärpflichtigen Alters.“ 8 83,4 ist zu streichen, dafür ist zu setzen: 4. Wer bis zum 31. März keinen Meldeschein nachgesucht oder erhalten, be— ziehungsweise innerhalb der Gültigkeitsdauer eines solchen keinen Gebrauch von demselben gemacht hat, muß — sofern er schon militärpflichtig ist —, bis zur Beendigung des Aushebungsgeschäfts, und sofern er überzählig bleibt, bis zum 1. Februar n. J. zur Disposition der Ober-Ersatz-Kommission verbleiben; es sei denn, daß diese selbst auf Antrag eines Truppen= oder Marinetheils die Genehmigung zur Ertheilung des Meldescheins giebt. N. z. R. M. G. Art. II, § 10. § 86, 2 ist im Alinea 1 hinter „erreicht“ einzuschalten: „das zwanzigste Lebensjahr aber noch nicht vollendet.“ 257