— 166 — Gestellungstages zur ersten Uebung oder wer in gleicher Veranlassung die Zurückstellung von einer weiteren Uebung auf das folgende Jahr wünscht, hat unter Vorlage einer obrigkeitlichen Bescheinigung sein Gesuch dem Bezirks-Feldwebel vorzutragen. Erhält er vor Anfang der Uebung keinen Bescheid, so muß er sich dennoch stellen. 16. Gesuche um Zurückstellung von der Einberufung im Mobilmachungsfalle und bei der Bildung von Ersatz-Truppentheilen für das laufende Jahr sind vor Beginn des Ersatz-Geschäfts bei dem Vorsteher des Orts oder der Gemeinde anzubringen. 17. Uebungspflichtige Ersatzreservisten, welche nach außereuropäischen Ländern, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und Schwarzen Meeres, gehen wollen, können im Frieden, sofern dieselben ihre erste Uebung schon abgeleistet haben, von der Theilnahme an ferneren Uebungen auf 2 Jahre entbunden werden. Weisen dieselben demnächst durch Konsulatsatteste nach, daß sie sich in einem der erwähnten Länder eine feste Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. erworben haben, so kann die Dispensation von den Uebungen unter gleichzeitiger Entbindung von der Rückkehr im Falle einer Mobilmachung bis zur Entlassung aus der Ersatz- Reserve verlängert werden. Bezügliche Gesuche sind durch Vermittelung der Landwehr-Bezirks-Feldwebel an das controlirende Landwehr-Bezirks-Kommando zu richten. 18. Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben sich die im Auslande befindlichen Ersatz-Reservisten unverzüglich in das Inland zurückzubegeben, sofern sie nicht von dieser Verpflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Bezirks-Feldwebel, in dessen Kontrole sie stehen, oder bei demjenigen der nächsten Landwehr-Kompagnie sofort zu melden. 19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis. Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 éK zu vergüten. Ort, den en 18 .. ber-Ersatz-Kommission im Bezirke der ## Infanterie-Brigade. Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. (L. S.) Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Datum. Zusätze zu den Personal-Notizen. (Strafen, Uebungen und Einberufungen, Führung cc.) Meldungen 2c. 1880. 26