XII Reichs-Stempelabgaben — Vorschriften über deren Erhebung nebst Beilagen Reuß, ä. und j. Linie — Vertrag mit genannten Staaten und Sachsen- Weimar über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Möhltheuer Weidaer 4½½ bahn . Bekanntmachung dazu .. . Rotz(Wurm)derPferde2c—Maßregeln dagegen . S. Sachsen-Weimar — Vertrag mit diesem Staate und Reuß ä. und j. Linie über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Mehltheuer-2 Weidaer Eisenbahn . Bekanntmachung dazu .. Sächsischer und Oesterreichischer Unterthanen bew eglicher Nachlaß s. Nachlaß. Saupersdorf-Wilkauer Eisenbahn s. Wilkau 2c. Schaustellungen — Bestimmungen hinsichtlich ihrer Besteuerung Schildenweg zu Radebeul — Erpropriation d von Grundeigenthum für Unter- führung desselben . Schlachthäuser, öffentliche und Schlachtviehhöfe — besondere Vorschriften für solche bei Ausbruch von n Bieh— seuchen Schmiedeberg-Hain üsber B9 er Eisenbahn s. Hainsberg ꝛc 2c. Schöffen — Zusatzbestimmung über deren Ausloosung Schönberg, Güterstation der Leipzig- Hofer Eisenbahn — Giprtpriaton von Grundeigenthum für Erbauung einer Wartehalle daselbst Schulpflichtige Kinder — Bestimmungen wegen deren Aufnahme! in Volks- schulen Schulproben — Entschädigung der Lehrer bei Reisen zu solchen .. Schwarzenberg Johanngeorgenstadter Secundareisenbahn —deien Richtungslinie . ... .. Sebnitz, Stadt — Genehmigung zur Aufnahme einer Anleihe Sectionsverfahren bei Viehseuchen s. Obductionsverfahren. Secundäreisenbahn s. Eisenbahn. Seuchen s. Viehseuchen. Societäts-Brauerei, Actiengesellschaft zu Dresden — Genehmigung zur Aufnahme einer Prioritätsanleihe . Sportelfiscus — dessen Vertretung im Prozeß Staatsschulden — dermalige E— Landiagöansschasse zꝛ Verwaltung derselben Ständeversammlung s. Landtag. Stempelabgaben s. Reichs-Stempelabgaben. Steuern und Abgaben — Gesetz über deren provisorische Forterhebung im Jahre 1882 . Stollberg, Stadt — Genehmigung einer Anleihe . Tag. 23. Aug. 10. Nov. 9. Mai 10. Nov. 6. Juli 1. Juli Sept. .März .April 4. Juni 5. Aug. 3. Nov. Seite. Paragraph 2c. 165 1—23 165— 189 210 fg. 1—11 210 46 fg. 38—63 86 13 210 fg. 1—11 210 151 2, 3 u. 5 147 1—3 77 fg. 142—146 207 190 1—3 195 1—5 193 26 27 125 160 217 164 126 218 20 1—3