Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 1. Stück vom Jahre 1881. Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, eine Ergänzungswahl für die I. Kammer betr. S. 1. — Nr. 2. Bekannt- machung, die Anleihe der Stadt Stollberg betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanntmachung, die Vergütung der Natural-Verpflegung der Truppen im Jahre 1881 betr. S. 2. — JNr. 4. Bekanntmachung, die Wahlbezirke für die evangelisch-lutherische Landessynode betr. S. 3. Nr. 1. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die I. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 24. December 1880. Nachdem eine der in § 63 unter 13 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit Punkt Ill des Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde betreffend, vom 3. December 1868 bezeichneten Stellen durch den Tod ihres zeitherigen Inhabers zur Erledigung gekommen ist, so ist von den Betheiligten im Voigtländischen Kreise eine Neuwahl zu bewirken. Es wird daher die Vornahme der letzteren unter Bezugnahme auf die an den stellvertretenden Vorsitzenden des Voigtländischen Kreises ergehende besondere Verfügung hiermit angeordnet. Dresden, am 24. December 1880. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig.