Nr. 11. Bekanntmachung, die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend; vom 26. März 1881. Uneer Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er- bauung einer Secundäreisenbahn von Wilkau nach Kirchberg und Saupersdorf auf Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 149) wird von dem Ministerium des Innern hierdurch bekannt gemacht, daß von dem Bau der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die Flur Kirchberg betroffen wird. Dresden, am 26. März 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Nr. 12. Bekanntmachung, die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend; vom 26. März 1881. Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Er— bauung einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) wird von dem Ministerium des Innern hiermit bekannt gemacht, daß von dem Bau der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die Flur Bermsgrün betroffen wird. Dresden, am 26. März 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm.