— 27 — Nr. 13. Bekanntmachung, die Richtungslinie innengedachter Secundäreisenbahn betreffend; vom 11. April 1881. Unter Bezugnahme auf die Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Secundäreisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf Staatskosten betreffend, vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) wird von dem Ministerium des Innern hiermit bekannt gemacht, daß von dem Bau der gedachten Eisenbahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne weiter auch die Fluren, beziehentlich Forstreviere von Crandorf, Breitenbrunn und Breitenhof betroffen werden. Dresden, am 11. April 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Nr. 14. Bekanntmachung, die Berufung der dritten ordentlichen Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche betreffend; vom 21. April 1881. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die dritte ordentliche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen zum 10. Mai 1881 einzuberufen. Solches und daß an die Mitglieder der Landessynode noch besondere Missiven aus dem evangelisch--lutherischen Landesconsistorium ergehen, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 21. April 1881. Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister. v. Nostitz-Wallwitz. v. Gerber. Fischer. 4