— 124 — aus nur Einem Gerichtsamtsbezirke gebildet worden, diesem damaligen Gerichtsamts- bezirke angehört haben. In Gemäßheit § 22 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 (G.= u. V.-Bl., S. 1373), werden die betheiligten Behörden an- gewiesen, die zu Veranstaltung dieser Ergänzungswahlen erforderlichen Einleitungen sofort zu treffen. Die Abgabe der Stimmen hat in allen vorstehend erwähnten Wahlkreisen am 12. Juli 1881 stattzufinden. Dresden, am 7. Juni 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Letzte Absendung: am 15. Juni 1881.