— 129 — von dem Baue dieser Bahn nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne auch die Fluren von Kleinölsa, Großölsa, Seifersdorf und Malter, sowie das Forstrevier Wendischcarsdorf betroffen werden. Dresden, am 16. Juni 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fromm. Nr. 27. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungs- Behörden betreffend; vom 1. Juni 1881. Mit Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz= und Verwaltungs-Behörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 131), hierdurch be- stimmt, daß 1. der Director des statistischen Büreaus des Ministeriums des Innern, 2. der Landstallmeister, 3. die Bezirksärzte, 4. der Badedirector zu Bad Elster und dessen Stellvertreter, die Fabriken= und Dampfkessel-Inspectoren und deren Assistenten zu denjenigen Beamten gehören, mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen ein für allemal verbunden ist. Dresden, am 1. Juni 1881. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. □½ Löhr.