— 160 — Nr. 42. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Staatseisenbahn betreffend; vom 5. August 1881. Unter Bezugnahme auf die Verordnung wegen Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer Secundär-Eisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf Staatskosten vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) wird von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue dieser Bahn auch die Flur Wittigsthal betroffen wird. Dresden, am 5. August 1881. Ministerium des Innern. Für den Minister: v. Charpentier. Fromm. Nr. 43. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend:; vom 8. August 1881. Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage auf den 1. September dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.