— 208 — Von dem Justiz-Ministerium kann ein verändertes Verfahren in der Weise, daß für jeden einzelnen Schöffen die Sitzungstage ausgeloost werden, an denen er Theil zu nehmen hat, für einzelne Bezirke oder im Allgemeinen angeordnet oder nachgelassen werden. Dresden, am 4. November 1881. Ministerium der Juftiz. v. Abeken. Herrmann. Letzte Absendung: am 9. November 1881.