— 210 — Nr. 63. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen ä. und j. Linie Regierungen über den Ankauf, Ausbau und Betrieb der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch den Staatsfiscus im König— reiche Sachsen abgeschlossenen Staatsvertrag vom 20. September 1881 betreffend; vom 10. November 1881. Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen ä. und j. Linie Regierungen bezüglich des Ankaufes, Aus- baues und Betriebes der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch den Staatsfiscus im Königreiche Sachsen unter dem 20. September dieses Jahres ein Staatsvertrag ab- geschlossen und mit Allerhöchster Genehmigung ratificirt worden ist, so wird derselbe hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 10. November 1881. Die Ministerien des Auswärtigen und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Müller. Nachdem die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft, welcher nach Maßgabe des zu diesem Behufe zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen Regierungen älterer und jüngerer Linie unter dem 19. December 1871 abgeschlossenen Staatsvertrags und der dazu gehörigen Concessions= bedingungen die Concession zum Baue und Betriebe einer von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach Weida zu führenden und an den Endpunkten einerseits mit der Sächsisch-Baierischen Eisenbahn, andererseits mit der Gera-Eichichter Bahn in un- mittelbaren Schienenanschluß zu bringenden Eisenbahn ertheilt worden war, noch vor Vollendung der Bahn in Concurs verfallen und aus diesem Grunde die ihr ertheilte Concession seitens der betheiligten Regierungen für erloschen erklärt worden ist, hat die Königlich Sächsische Regierung, von dem Wunsche geleitet, im Interesse der betheiligten Landestheile die in Frage stehende Eisenbahn noch zur Ausführung zu bringen, im