— 205 — Nr. 57. Verordnung, die Errichtung einiger neuer Schubübernahmestationen im Königreich Böhmen betreffend; vom 31. Juli 1882. Nachdem zu den durch die Verordnung des unterzeichneten Ministeriums vom 13. November 1869 (G.= u. V.-Bl. S. 327 fg.) bekannt gemachten, an der Sachsisch- Böhmischen Grenze gelegenen Schubübernahmestationen in Böhmen neuerdings noch die Bürgermeisterämter zu Georgswalde, Hainspach und Weipert neu hinzugetreten sind, so wird dies mit dem Bemerken, daß im Uebrigen an der ge- dachten Verordnung nichts geändert worden ist, zur Nachachtung für die diesseitigen Behörden andurch bekannt gemacht. Dresden, den 31. Juli 1882. Ministerium des Jnnern. Für den Minister: v. Charpentier. Gebhardt. Letzte Absendung: am 11. August 1882.