— 269 — II. Verfahren bis zum Beschluß auf Zwangsversteigerung. § 64. Begründung des Antrags auf Versteigerung. § 65. Entschließung der Grund= und Hypothekenbehörde. § 66. Entschließung des Vollstreckungsgerichts. 8§ 67—79. Verfahren bei Vor= und Wiederkaufsrechten. § 80. Rechtsmittel gegen die Entschließung des Vollstreckungsgerichts auf den Versteigerungsantrag. III. Einstellung des eingeleiteten Versteigerungsverfahrens. 8 81. Einstellung. § 82. Einstellung in Folge Gestundung. IV. Verfahren nach dem Beschluß auf Versteigerung bis zum Versteigerungstermine. § 83. Beschlagnahme. § 84. Eintrag des Beschlusses auf Zwangsversteigerung im Grundbuch. 8 85. Wechsel des Eigenthümers. 8 86. Kostenvorschuß. § 87. 88. Werthsermittelung. §9 89. Termine, deren Bekanntmachung. 8 90—92. Veröffentlichung der Bekanntmachung. § 93—95. Fristen. 8 96. Zeit der Eröffnung der Termine und Ort der Versteigerung. § 97. 98. Inhalt der Bekanntmachung. § 99. Aufhebung von Terminen. § 100. Zustellung der Bekanntmachung an Realberechtigte. 8 101. Zeit der Anmeldungen. § 102. Feststellung der zu berücksichtigenden Ansprüche. 8 103—105. Feststellung des Unterhaltungsaufwands und des Werths von Naturalleistungen. § 106. Schluß des Anmeldetermins. § 107. Verzeichniß der Forderungen und ihres Rangverhältnisses. § 108. Anberaumung des anderweiten Versteigerungstermins. V. Verfahren im Versteigerungstermine. § 109 —113. Abänderung gesetzlicher Kaufsbedingungen. § 114. Feststellung der Zahlungszeiten. 8 115. 116. Zeit und Form der Gebote. 8 117. Gebote des Vertreters. § 118. Nachweis der Zahlungsbereitschaft. § 119. Unzulässigkeit der Gebote wegen der Person des Bieters. § 120. Feststellung des Mindestgebots. § 121. Ausruf. § 122. Bindende Kraft der Gebote. § 123. Gebote von gleicher Höhe. § 124. Ausruf des Meistgebots. § 125. Recht auf den Zuschlag. § 126. Antrag des durch das Meistgebot benachtheiligten Gläubigers auf anderweite Versteigerung. § 127. Anderweite Versteigerung wegen Ergebnißlosigkeit der ersten. § 128. Widerspruch gegen den Zuschlag wegen des Verfahrens. § 129. Verweigerung des Zuschlags. § 130. Zeit der Ertheilung des Zuschlags, bez. des Schlusses des Versteigerungstermins. § 131. Form des Zuschlags. § 132. Sofortige Zahlung auf den Kaufpreis.