— 343 — Zuzutheilen sind der Aushebungs-Commission 1. ein militärischerseits zu kommandirender Roßarzt oder vom Civil-Commissar des Aushebungsbezirks zuzuziehender Thierarzt und 2. drei Taxatoren, welche von sechs zu sechs Jahren in gleicher Weise, wie die Musterungs-Commissare (s. 8 13) gewählt werden. Dresden, am 1. December 1884. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. Bertram. Nr. 82. Bekanntmachung, die Eröffnung eines provisorischen Betriebs für Kohlentransporte auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau (Landesgrenze) betreffend; vom 4. December 1884. Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau zum Anschluß derselben an die vollendete Strecke Klostergrab-Moldau der Prag-Duxer Eisenbahn am 6. December laufenden Jahres einen provisorischen Betrieb zunächst lediglich für den die bezeichnete sächsische Neubaustrecke transitirenden Kohlenverkehr — mit Ausschluß des Lokalverkehrs nach dieser Strecke — zu eröffnen. Die Leitung des Betriebs auf derselben erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife für die vorgedachten Transporte bekannt machen wird. Dresden, den 4. December 1884. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Müller. Letzte Absendung: am 31. December 1884.