99 Zu versteuern ist für jedes Betrag Darauf sind Mithin noch i “ Nähere Begrün- Stück: der anzurechnen= zu erheben Gesammtbetrag dtie Abgabe dung der Angaben a) der volle a) landesgesetz- « S Abgabe li an Abgaben der beansprucht: in den Spalten Nennwerth vons Abg iche, » ..« oder für jedes b) Reichs- für jedes Abgabe a) für wieviel I1, 13 und 16, b) der BetragsStück stempel- Stück b Süück- sowie sonstige von abgaben ) aus wechem Bemerkungen. Mark. Mark. Mark. Mark. Mark. « 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17.