— 122 — Nr. 47. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergänzungswahl für die II. Kammer der Stände— versammlung betreffend; vom 2. October 1885. In Folge Ablebens des bei den diesjährigen Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung im 35. Wahlkreise des platten Landes gewählten Abgeordneten macht sich die Vornahme einer anderweiten Wahl in diesem Wahlkreise erforderlich. Es wird daher deren ungesäumte Veranstaltung hierdurch angeordnet und als Tag der Abstimmung der 10. November 1885 festgesetzt. Zum Wahlcommissar ist der Amtshauptmann Dr. von Mayer in Annaberg er— nannt worden. Dresden, am 2. October 1885. Ministerium des Innern. v. Noftitz-Wallwitz. Paulig. Nr. 48. Verordnung, eine Abänderung der zu Ausführung des Gesetzes über die Sonn-, Fest= und Bußtagsfeier unter dem 10. September 1870 erlassenen Verordnung betreffend; vom 14. October 1885. I 1. Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Betriebsweisen in den Papierfabriken und den Umstand, daß zu den letzteren neuerdings noch die Papierstofffabriken (Holzschleife— reien, Cellulosefabriken und Strohstofffabriken) getreten sind, wird die Bestimmung in § 8 unter 7 d der Verordnung zu Ausführung des Gesetzes, die Sonn-, Fest= und Buß- tagsfeier betreffend, vom 10. September 1870 (G.= u. V.-Bl. S. 317 flg.), nach welcher in den Papierfabriken an Sonn= und Festtagen, jedoch mit Ausnahme der ersten