— 128 — Nr. 52. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der Mülsengrundbahn betreffend; vom 28. October 1885. Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Mülsengrundbahn von Station Mosel der Linie Dresden-Werdau nach Ortmannsdorf am 1. November laufenden Jahres dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. An dieser Sekundäreisenbahn befinden sich außer der Anschlußstation Mosel und der Endstation Ortmannsdorf die Haltestellen für Personen= und Güterverkehr Thurm, Stangendorf, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Jacob und Mülsen St. Niclas, sowie die Haltestellen für Personenverkehr Wulm und Niedermülsen. Die Leitung des Betriebs der genannten Sekundäreisenbahn erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzassessor Dr. Schelcher. Dresden, den 28. October 1885. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Miller. Nr. 53. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 24. October 1885. Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der ständischen Schrift vom 26. März 1884, nach welcher die Ermächtigung zu Erbauung einer normalspurigen Sekundär— eisenbahn von Schönberg nach Schleiz auf gemeinschaftliche Kosten des Königlich Säch— sischen und des Fürstlich Reußischen jüngerer Linie Staatsfiskus ertheilt worden ist, wird von dem Ministerium des Innern bezüglich der im diesseitigen Staatsgebiete gelegenen