— 56 — III. Signale am Zuge. Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten: 18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges. a. wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt bei Dunkelheit: Zwei weiß leuchtende Laternen vorn an der Lokomotive. bei Tage: Kein besonderes Zeichen. b. wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Geleise einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt bei Dunkelheit: Zwei roth leuchtende Laternen vorn an der Lokomotive. Befindet sich in Ausnahmefällen die Lokomotive nicht an der Spitze des Zuges dder fährt dieselbe mit dem Tender vor- an,so sind die Laternen am Vordertheil ddes vordersten Fahrzeuges anzubringen. bei Tage: Kein besonderes Zeichen. —— — —— — — — 8 19. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal). bei Tage: bei Dunkelheit: An der Hinterwand des letzten An der Hinterwand des letzten Wagens Wagens eine roth und weiße runde in ungefährer Höhe der Buffer eine roth 7 Scheiibe. leuchtende Laterne (Schlußlaterne) und außerdem am letzten Wagen zwei nach vorn grün und nach hinten roth leuch- tende Laternen (Ober-Wagenlaternen). Für einzeln fahrende Lokomotiven auf der freien Bahnstrecke genügt eine roth leuchtende Laterne und bei Bewegung der Lokomotiven auf Stationen die Anbringung einer Laterne mit weißem Licht am Anfange der Lokomotive und am Ende des Tenders, bei Tender- lokomotiven an beiden Enden derselben.