— 93 — nach Geyer und von Grünstädtel im Pöhlathale bis Hammer-Rittersgrün dem Hilfsarbeiter bei der Generaldirection der Staatseisenbahnen Finanzassessor Dr. jur. Walther Friedrich Ernst Schelcher übertragen. Den genannten Commissaren ist die Befugniß ertheilt worden, sich in Behinderungs- fällen gegenseitig zu vertreten. Dresden, am 2. Mai 1886. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Müller. ––— ——.. e Ò e Nr. 31. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und Verwaltungs-Behörden betreffend; vom 3. Mai 1886. Mit Allerhöchster Genehmigung wird in weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz— und Verwaltungs-Behörden betreffend (G.= u. V.-Bl. S. 13 1), hierdurch bestimmt, daß die bei der Oberrechnungskammer angestellten Revisionsbea mten zu denjenigen Be- amten gehören, mit deren Stellen das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen ein für allemal verbunden ist. Dresden, am 3. Mai 1886. Gesammtministerium. Graf v. Fabrice. Meister. 1886. 15