— 123 — Berichtigung. In der durch die Verordnung vom 10. Mai dieses Jahres veröffentlichten neuen Instruktion für die Impfärzte § 9 letzter Absatz (G.= u. V.-Bl. S. 101, Zeile 9 von oben) muß es statt: „in die Impfliste, Formular V, Columne 19"“ heißen: „in die Impflisten, nach Formular V Spalte 27, nach Formular VI, Spalte 28.“" Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Säöhne, Dresden.