— 139 — werden, wenn der Antragsteller sich als Aufgeber oder Empfänger des betreffenden Ur- sprungstelegramms oder als Bevollmächtigter eines derselben ausgewiesen hat. Vorstehende Aenderungen treten mit dem 1. Juli 1886 in Kraft. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Stephan. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von **s–*' Meinhold & Söhne, Dresden.