— 147 — geben, ihre diesfallsigen Anordnungen mit Nachdruck durchzuführen und, wenn nöthig, eine solche Apotheke so lange zu schließen, als nicht für eine ordnungsmäßige Verwaltung derselben Gewähr vorliegt. Dresden, am 1. Juli 1886. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Körner. Nr. 47. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Reichenbach i. V. betreffend; vom 5. Juli 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtrathe zu Reichen- bach i. V. unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von 500 und 200Z zum Zwecke der Aufnahme einer mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von Acht Hundert Tausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und bez. Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 5. Juli 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Edelmann.