— 159 — Nr. 53. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Dresden betreffend; vom 23. August 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtrathe zu Dresden unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in 1000 Abschnitten à 5000 A, 3000 - -2000- 3000 - -1000- und 4000 — - 500 - zum Zwecke der Aufnahme einer mit drei und ein halb vom Hundert jährlich zu ver— zinsenden städtischen Anleihe von Sechszehn Millionen Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent— lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 23. August 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Für den Minister: Für den Minister: v. Einsiedel. Götz. Münckner. Nr. 54. Bekanntmachung, die von Deutschen in der Schweiz und von Schweizern in Deutschland zu schließenden Ehen betreffend; vom 2. September 1886. Nach einer zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unter dem 4. Juni dieses Jahres getroffenen Vereinbarung sind Deutsche, welche mit Schweizerinnen in der Schweiz und Schweizer, welche mit Deutschen in Deutschland eine Ehe abschließen wollen, unter