— 170 — Nr. 60. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Frohburg betreffend; vom 9. October 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe zu Frohburg beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 300 A zum Zwecke der Aufnahme einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von Ein Hundert und Fünf Tausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe- und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent— lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 9. October 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Münckner. Nr. 61. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Lausigk betreffend; vom 9. October 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der vom Stadtgemeinderathe zu Lausigk beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in Abschnitten von je 500 A zum Zwecke der Aufnahme einer mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von Zwei Hundert Fünfzig Tausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach 8 1040