— 171 — des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent— lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 9. October 1886. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. Münckner. Nr. 62. Bekanntmachung, die vierte Auflage des Lehrbuchs der Hebammenkunst betreffend; vom 12. October 1886. Das Ministerium des Innern bringt unter Verweisung auf die Bekanntmachung vom 3. Februar 1882 (G.= u. V.-Bl. S. 12) andurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von dem „Lehrbuche der Hebammenkunst. Im Aufstrage des Königlichen Ministeriums des Innern bearbeitet von Dr. C. Credé in Leipzig und Dr. G. Leopold in Dresden.“ die vierte Auflage mit 27 Holzschnitten im Verlage von S. Hirzel in Leipzig 1886 er- schienen ist. Dresden, den 12. October 1886. Ministerium des Innern. Für den Minister: v. Charpentier. Körner. 26“