Anlage F (zu § 32). Verzeichniß der für militärische Zwecke als tauglich anerkannten und angekauften Fahrzeuge und Geschirre nebst Zubehör aus dem Aushebungsbezirrk . .. Musterungsbezirk . . . . . . . .. Bemerkung: 1. Die Verzeichnisse sind am Schluß von den Abnahme-Kommissaren und Taxatoren durch Namens- Unterschrift und Datum zu vollziehen. 2. Die Verzeichnisse für das Train-Bataillon, in welchen in Colonne 17 nur die Rubrik „Durch- schnittsbetrag in Zahlen“ auszufüllen ist, sind blos vom Militär-Kommissar zu unterzeichnen.