— 70 — Nr. 21. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Geithain-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; vom 27. April 1887. Da- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die von Geithain über Lausigk nach Leipzig erbaute Staatseisenbahn am 2. Mai laufenden Jahres dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes auf der gedachten Staatseisenbahnlinie erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne ver- öffentlichen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der genannten Staatseisenbahnlinie bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Oberfinanzrath Schreiner. Dresden, am 27. April 1887. Finanz-Ministerium. Für den Minister: v. Thümmel. Müller. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.