— 75 — bb) wenn neben umfangreicher tuberculöser Erkrankung der Organe oder der Auskleidung der Brusthöhle oder der Bauchhöhle gleichzeitig mehrfache tuberculöse Erkrankung der Lymphdrüsen des Körpers, der Muskeln, der Knochen oder des Euters vorhanden ist, cee) wenn neben ausgedehnter Tuberculose der Organe einer Höhle hochgradige Abmagerung vorhanden ist; b) bei hochgradiger Gelbsucht, wenn Muskeln und Fett deutlich gelbe Farbe zeigen (namentlich bei Lupinose, Nabelvenenentzündung junger Thiere); e) bei Finnen, wenn dieselben in so großer Zahl vorkommen, daß sie auf jeder Schnittfläche zu sehen sind, oder das Fleisch eine hellere Farbe und wässerige Beschaffenheit angenommen hat; d) bei eitriger und jauchiger Blutvergiftung (Pyaemie und Septicaemie) im Unschluß an aa) ausgebreitete Entzündungen äußerer Theile mit Uebergang in Eiterung oder Brand und Schwellung der zugehörigen Lymphdrüsen (namentlich beim Durchliegen, brandigem Rothlauf, fortschreitender septischer oder eitriger Entzündung des Zellgewebes des Euters u. s. w.), bb) eitrige, septische oder sonstige infectiöse Entzündung innerer Theile mit Ausbreitung auf die zugehörigen Lymphdrüsen oder benachbarten serösen Häute (namentlich Lungenentzündungen mit Ausgang in Eiterung oder Brand, heftiger (ruhrartiger! Darmentzündung, Berstungen des Magens, Darms oder der Harnblase, Gebärmutterentzündung, Puerperalfieber, phlegmonöse Gebärmutterentzündung); e) bei Rothlauf der Schweine, wenn ausgebreitete blaurothe Färbung der Haut oder blutige Durchtränkungen im Zellgewebe, Speck oder in inneren Organen gefunden werden; f) bei Vergiftungen, wenn anzunehmen ist, daß die giftigen Stoffe ins Blut auf- genommen und in dem Fleische in solchen Mengen enthalten sind, daß dasselbe die Gesundheit des Menschen gefährdet oder dasselbe Ekel und Widerwillen erregt, daher namentlich bei Vergiftungen durch scharfe, narkotische, metallische und stark riechende Mittel (Tabak, Nießwurz, Brechnuß, Opium und seine Alkaloide, Phos- phor, Arsenik, Quecksilber, Carbolsäure u. s. w.); 8) bei anhaltendem hochgradigen Fieber oder ausgedehnten Entzündungen und Eiterung, wenn sogenannte typhöse Erscheinungen (große Hinfälligkeit, Eingenommenheit des Kopfes, blaurothe Färbung der Schleimhäute oder An- schwellung äußerer Theile) vorhanden gewesen sind und bei der Section Ent- mischung des Blutes, Mürbheit beziehentlich Erweichung der parenchymatösen