— 79 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 9. Stück vom Jahre 1887. Inhalt: Nr. 27. Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der Geithain-Leipziger Eisenbahn betr. S. 79. — Nr. 28. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Schönberg-Schleizer Eisenbahn betr. S. 80. — Nr. 29. Verordnung, die den Ortsbehörden bei Einberufungen zum Dienst 2c. zufallenden Ver- pflichtungen betr. S. 80. Nr. 27. Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der Geithain-Leipziger Staatseisenbahn betreffend; vom 12. Juni 1887. Das Finanz-Ministerium hat beschlossen den Oberfinanzrath Theodor Albrecht Schreiner in Dresden von den ihm übertragenen Geschäften eines Commissars für den Bau der Geithain-Leipziger Staatseisenbahn vom 1. Juli l. J. ab zu entbinden und vom gleichen Zeitpunkte an diese Geschäfte, soweit solche noch zu erledigen sind, dem Hilfsarbeiter bei der General-Direction der Staatseisenbahnen, Finanzassessor Dr. jur. Carl Arthur Kürsten in Dresden zu übertragen. Derselbe ist befugt, sich in Behinderungsfällen von dem Finanzrathe Dr. jur. Walther Friedrich Ernst Schelcher in Dresden vertreten zu lassen. Dresden, am 12. Juni 1887. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Müller. Ausgegeben zu Dresden den 27. Juni 1887. 14