— 80 — Nr. 28. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundär-Eisenbahn Schönberg-Schleiz betreffend; vom 13. Juni 1887. Des Finanz-Ministerium hat im Einverständniß mit der Fürstlich Reußischen j. L. Landesregierung beschlossen, die von Schönberg (Station der Staatseisenbahnlinie Plauen- Hob) nach Schleiz erbaute normalspurige Secundäreisenbahn am 20. Juni laufenden Jahres dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. Die Leitung des Betriebes der gedachten Staatseisenbahnlinie erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne veröffentlichen wird; derselben verbleibt auch die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der genannten Staats- eisenbahnlinie. # Dresden, am 13. Juni 1887. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Könneritz. Müller. Nr. 29. Verordnung, betreffend die den Ortsbehörden nach den Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen zufallenden Verpflichtungen; vom 17. Juni 1887. Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs tritt an Stelle des in der Verordnung vom 23. August 1877 (G.= u. V.-Bl. S. 261) erwähnten Reglements über die Verpflegung der Rekruten, Reservisten, Invaliden und Landwehrmänner bei Einziehungen resp. Entlassungen vom 5. October 1854 die mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre Sr. Majestät des Kaisers vom 22. Februar dieses Jahres genehmigte