— 97 — Muster O zu 837. Nachweilung der von der Gemeidee Antshauptmannschaft Bezirk des ten Bataillons ten Landwehr-Regiments Nr. an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebührnisse. Stationsort der Landwehr - Kompagnie ist 5. 6. 7. 8. 9. .. . 12. Entfernung Sind Quittungs k Ge- Zu uittungsvermer Der Einberufenen Gestellungs- ach de nach . Nr· inberufene stellungs- t 8 Land- Schienen- Toe zahlen des or art « Namen Charge Wohnort tag Wege Tage. „ Empfängers A. Auf Grund der Marschgelder-Tabellen. 9 18 . A. Rekrut B. 2/7 0. (Nubriken 7, 8 und d 1 4. D. Reservist E. 12.)7 F. iae), 2 — fit Handzeichen des 10. 6&. Dereil. Fr. . 15./7 J. « 1---—9ez.Gs. B. Auf Grund der Vermerke der Landwehr-Bezirks-Kommandos in den Gestellungsordres ec. 1. L. Res.Uffz. M. 15)79. 13 410 2 K Eisenbahn-Fahrgebühr Summe 13 ½ 3 —4 6 15 gez. L. Daß obige Summe von geschrieben: Dreizehn Mark 15 Pf. an die genannten Mannschaften wirklich gezahlt worden ist, und daß dieselben durch Namensunterschrift, bezw. als des Schreibens unkundig durch Unterkreuzung eigenhändig quittirt haben, wird hierdurch bescheinigt. N . „den ten 18 (Unterschrift des Gemeindevorstandes oder Steuerempfängers.) Anmerkung: Ist der Urlaubspaß oder die Gestellungsordre nicht von dem Landwehr-Bezirkskommando, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, sondern von einem andern Landwehr -Bezirkskommando ausgestellt, so hat die Ge- meindebehörde bezw. der Steuerempfänger den aus dem Urlaubspaß rc. zu ersehenden Stationsort dieses Bezirks-Kommandos unter dem Datum des Gestellungstags — s. oben unter B. 1. — anzugeben.