— 99 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 10. Stück vom Jahre 1887. Inhalt: Nr. 30. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der I. Section der Mitgeln- Nerchau-Trebsener Eisenbahn betr. S. 99. — Nr. 31. Bekanntmachung, eine Anleihe des Steinkohlen- bauvereins „Deutschland“ in Oelsnitz betr. S. 101. — Nr. 32. Bekanntmachung, die Errichtung eines Aichamts in Aue betr. S. 101. — Nr. 33. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Schönfeld-Geyer Eisenbahn betr. S. 102. — Nr. 34. Verordnung, die Abtretung von Grundeigen- thum zu Erbauung der II. Section der Mügeln-Nerchau-Trebsener Eisenbahn betr. S. 103. — Nr. 35. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten= 2c. Bankverwaltung betr. S. 105. — Nr. 36. Bekanntmachung, eine Anleihe der Gewerkschaft „Güte Gottes“ zu Scharfenberg betr. S. 105. — Nr. 37. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Schneeberg betr. S. 106. — Nr. 38. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen der Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit betr. S. 107. Nr. 30. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der ersten Section der schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügeln bei Oschatz nach der Station Nerchau-Trebsen der Muldenthaleisenbahn betreffend; vom 20. Juni 1887. Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der ständischen Schrift vom 27. Februar 1886 ertheilten Ermächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs Erbauung der ersten Section der schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügeln bei Oschatz nach der Station Nerchau-Trebsen der Muldenthaleisenbahn andurch ver- ordnet wie folgt: & 1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er- bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums (G.= u. V.-Bl. S. 371 flg.) und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen erlitten Ausgegeben zu Dresden den 9. August 1887. 17