— 106 — planmäßig vom Jahre 1893 ab bis mit dem Jahre 1902 auszuloosenden Schuldscheinen in Abschnitten von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 25. Juli 1887. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Für den Minister: Für den Minister: Böttcher. v. Thümmel. Lippmann. Nr. 37. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Schneeberg betreffend; vom 30. Juli 1887. Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu Schneeberg unter Zustimmung der Stadtverordneten daselbst beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen in 200 Ab— schnitten Lit. A à 1000 Mark und in 200 Abschnitten Lit. B à 500 Mark zum Zwecke der Aufnahme einer mit 3 ½ vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von Drei Hundert Tausend Mark nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und beziehentlich Tilgungsplans die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffent- lichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 30. Juli 1887. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Für den Minister: Frhr. v. Könneritz. v. Charpentier. Münckner.