— 117 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 12. Stück vom Jahre 1887. nung, die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der Annaberg-Schwarzenberger Eisenbahn betr. S. 119. — Nr. 47. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Annaberg betr. S. 120. Nr. 45. Verordnung, die Bestellung von Commissaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 19. September 1887. Nachdem durch Verordnung vom 31. vorigen Monats die Vornahme der Ergänzungs- wahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern in Gemäßheit von § 41 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868, die nachgenannten Wahlcommissare ernannt und zwar: für den 5. Wahlkreis der Stadt Dresden den Stadtrath Grabowsky daselbst, für den 3. Wahlkreis der Stadt Leipzig den Stadtrath Heßler daselbst, für den Wahlkreis der Stadt Zwickau den Bürgermeister Urban daselbst, für den 4. städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Oehlschlägel zu Pirna, für den 6. städtischen Wahlkreis den Bürgermeister Beutler zu Freiberg, Ausgegeben zu Dresden den 10. October 1887. 20