— 139 — sichtigung der sächsischen und preußischen Geschichte erfordert. Auch müssen dem Kandidaten die bedeutendsten neueren Geschichtswerke über die erwähnten Gebiete bekannt sein. 3. Für die Lehrbefähigung in den oberen Klassen ist neben der Bekanntschaft mit dem Entwickelungsgange der allgemeinen Weltgeschichte Kenntniß und Verständniß der griechischen und römischen, sowie der mittleren und neueren Geschichte von Deutschland, insbesondere von Sachsen und Preußen in wissenschaftlicher Vertiefung erforderlich. Dazu gehört, daß der Kandidat wenigstens einem Theile der Geschichte in der Herausarbeitung aus den Quellen näher getreten und in die dabei einzuschlagenden Wege und Mittel der historischen Forschung eingeweiht ist, daß er überhaupt die wichtigeren Geschichtsquellen und die bedeutenderen neueren Bearbeitungen kennt und unter ihnen zu wählen versteht, auch mit dem Charakter der Meisterwerke unter den letzteren durch eigenes Studium ver- traut geworden ist. Specielle, die Entwickelung der Verfassung und der Kultur nach ihren Hauptrichtungen einschließende Kenntnisse sind bezüglich des Alterthums in der griechischen und römischen Geschichte, bezüglich des Mittelalters und der neueren Zeit in der Geschichte des Vaterlandes zu verlangen. 4. Für jede Stufe der Lehrbefähigung ist klare Anschauung des Schauplatzes der Begebenheiten erforderlich. 2D0. 8. Geographie. 1. Um die Lehrbefähigung in der Geographie für die unteren Klassen zu erwerben, ist der Nachweis elementarer, aber sicherer Kenntniß auf dem Gebiete der mathematischen, der physischen, insbesondere der topischen und der politischen Geographie zu führen; auch muß der Kandidat im Stande sein, die Grundthatsachen der mathematischen Geographie auf der Erdkugel und an der Tafel zur Anschauung zu bringen. 2. Behufs Erwerbung der Lehrbefähigung für die mittleren Klassen muß der Kandidat auf den genannten Gebieten der Geographie eine eingehendere Kenntniß, sowie eine Orientirung über die Geschichte der Entdeckungen und über die historisch wichtigsten Richtungen des Welthandels sich erworben haben. 3. Zur Lehrbefähigung in den oberen Klassen ist nachzuweisen, daß der Kandidat mit den Lehren der mathematischen Geographie und, soweit dieselben mit Hilfe der Elementarmathematik sich begründen lassen, auch mit deren Beweisen vollständig vertraut und von den physikalischen und den wichtigeren geologischen Verhältnissen der Erdoberfläche Rechenschaft zu geben im Stande ist. Außerdem muß der Kandidat erweisen, daß er von der politischen Geographie der Gegenwart eine specielle Kenntniß und von der territorialen Entwickelung der wichtigsten Kulturstaaten eine Uebersicht gewonnen, sowie mit den Hauptthatsachen der Ethnographie sich bekannt gemacht hat.