— 3 — a) für die volle Tageskost mit Brot 80 K, ohne Brot 65 4, b) für die Mittagskost 40 35 ) für die Abendkost 25 20 d) für die Morgenkost 15 10 Berlin, den 23. December 1887. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) von Bötticher.“ Es wird Dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am 29. December 1887. Kriegs-Ministerium. Graf v. Fabrice. Sturm. Nr. 3. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Löbau-Zittauer Staatseisenbahn betreffend; vom 31. December 1887. □ Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes an der Löbau-Zittauer Staatseisenbahn macht sich die Herstellung von Schneeschutzanlagen erforderlich. Da die Verhandlungen wegen freihändiger Erwerbung des zu diesen Schneeschutz- anlagen benöthigten Areals nicht allenthalben zum Ziele geführt haben, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch verordnet, wie folgt: 6 1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855 sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Plans auf die fragliche Erweiterung der Löbau-Zittauer Staatseisenbahn durch Herstellung von Schnee- schutzanlagen in Anwendung zu bringen.