Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 6. Stück vom Jahre 1888. Inhalt: Nr. 15. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1887 und 1888. S. 81. — Nr. 16. Verordnung, betr. die Inkraftsetzung von § 3 des Gesetzes vom 22. März 1888, die Regelung der Unfall- und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betr. S. 85. — Nr. 17. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die General- direction der Staatseisenbahnen betr. S. 86. — Nr. 18. Bekanntmachung, die Ernennung von Kom- missaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr. S. 86. Nr. 15. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1887 und 1888. Wag, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 20. 20. 2c. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe von § 115 der Verfassungsurkunde zusammenberufenen zweiundzwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in § 119 der Verfassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die bei dem gegenwärtigen Landtage stattgefundenen ständischen Berathungen in Folgendem: Was 4 I. die Vorlagen an die getreuen Stände anlangt, so sind dieselben zum Theil Ausgegeben zu Dresden den 7. April 1888. 16