— 130 — Nr. 38. Bekanntmachung, die Konzessionirung der Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft Commercial Union Assurance Company Limited in London betreffend; vom 15. Mai 1888. Des Ministerium des Innern hat der Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft Com- mercial Union Assurance Company Limited in London auf Grund der von derselben eingereichten Statuten die nachgesuchte Konzession zu Annahme der nach § 7 des Gesetzes, das Mobiliar= und Privatfeuerversicherungswesen betreffend, vom 28. August 1876 zulässigen Versicherungen innerhalb des Königreichs Sachsen unter den durch das ange- zogene Gesetz und die dazu gehörige Ausführungs-Verordnung vom 20. November 1876 in Verbindung mit dem Gesetze vom 18. Oktober 1886, eine Ergänzung und Ab- änderung der §§ 18 und 19 des vorangezogenen Gesetzes betreffend, sowie der zu dem Gesetze vom 18. Oktober 1886 erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 19. Oktober 1886 vorgeschriebenen Bedingungen und Beschränkungen mit Vorbehalt des Widerrufs ertheilt. Es wird Solches, sowie daß die Gesellschaft für das Königreich Sachsen Dresden zum Sitze ihrer Geschäftsverwaltung gewählt und daselbst ihren Gerichtsstand hat, hier- mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 15. Mai 1888. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Münckner. Nr. 39. Verordnung, zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 und des Landesgesetzes vom 22. März 1888 über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen; vom 23. Mai 1888. ur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (R.-G.-Bl. S. 132) und des sächsischen Landesgesetzes, die Regelung der Unfall= und